
Allgemeine Hochschulreife und Freizeitsportleiter/-in
1. Abschlüsse und Perspektiven
In diesem Bildungsgang wird in einer dreijährigen vollzeitschulischen Ausbildung die Allgemeine Hochschulreife und außerdem in einer integrierten Prüfung die berufliche Qualifikation des "Freizeitsportleites" / der "Freizeitsportleiterin" erworben. Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zu einem Studium jeder Studienrichtung an allen Universitäten oder Sporthochschulen.
Für eine berufliche Tätigkeit als Freizeitsportleiter/in kommen - neben größeren Sportvereinen - vor allem drei Bereiche in Frage:
- der Urlaubs- und Freizeitbereich (kommerzielle Sportschulen, Freizeitparks)
- der Sozialbereich (Häuser der offenen Tür, Heime, Freie Wohlfahrtsverbände)
- der Gesundheits- bzw. Rehabilitationsbereich.
Die sozialberufliche Qualifizierung eröffnet aber auch günstige Einstiegsmöglichkeiten für angrenzende Studienbereiche und Berufsfelder wie z.B. für medizinisch-pflegerische Berufe, für den Bereich der Sozialpädagogik, der Sportökonomie oder für den Freizeit-Touristik-Bereich.
2. Voraussetzungen
Voraussetzung zur Aufnahme in diesen Bildungsgang ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk).
Als besonders geeignet erscheinen dabei Schülerinnen und Schüler, denen Sport nicht nur selber Spaß macht, sondern die auch ihrerseits in der Arbeit mit Gruppen Sport als sinnvolle Freizeitgestaltung vermitteln möchten. Sinnvoll ist der vorherige Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses.
3. Unterrichtsfächer
Da der Unterricht in den Bildungsgängen des Berufskollegs in einem festen Klassenverband erteilt wird, besteht hier im Gegensatz zum Kurssystem die Möglichkeit, die Arbeit in den einzelnen Fächern sinnvoll aufeinander zu beziehen.
4. Sozialberufliche Grundlagen
Wer sich für die Ausbildung in einem sozialen Beruf entscheidet, muss sich Gedanken darüber machen, wie die angestrebte berufliche Qualifikation genauer zu beschreiben ist und auf welchen Wegen dieses Ziel zu erreichen ist.
Im Kurshalbjahr 11.1 arbeiten verschiedene Fächer zusammen (Erziehungswissenschaft, Sport, Didaktik und Methodik), u.a. mit dem Ziel, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, ihre Entscheidung für diesen Bildungsgang zu überprüfen.
Inhaltlich geht es dabei z.B. um folgende Fragen:
- Wie sprechen und handeln Menschen zusammen? Welche Möglichkeiten und Risiken gibt es dabei? (Probleme und Fragen der Kommunikation und Interaktion)
- Welche Möglichkeiten haben Freizeitsportleiter/innen, ihren sportpädagogischen Handlungsspielraum zu sichern und zu erweitern?
- Wie lässt sich die Rolle des Freizeitsportleiters / der Freizeitsportleiterin beschreiben und von welchen Faktoren hängt ihre Definition ab?
5. Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs
Den Schwerpunktbereich bilden die Kernfächer dieses doppeltqualifizierenden Bildungsganges, die von ihrer inhalt-lichen Gestaltung her für beide Abschlüsse wichtig und anrechenbar sind. Hierzu gehören als Leistungskurse die Fächer "Sport" und "Biologie" und im Grundkursbereich die Fächer "Erziehungswissenschaft" und "Didaktik und Methodik der sportpädagogischen Praxis".
Ergänzt wird diese Fächerkombination durch die Fächer "Englisch" und "Mathematik", die für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife vorgeschrieben sind.
Im Leistungskurs Sport ergänzen sich sporttheoretische Anteile mit der Sportpraxis. Diese ist auf die Optimierung, Gestaltung und Variation in einzelnen Sportarten oder -bereichen gerichtet; konkretisiert wird dies in einer Schwerpunktsportart und in Ergänzungssportarten. Die sporttheoretischen Inhalte orientieren sich an den Wissenschaftsbereichen Sportpädagogik, Sportbiologie, Sportsoziologie.
6. Berufsübergreifender Lernbereich
Ein wesentlicher Bestandteil des Unterrichts in allen Bildungsgängen des Berufskollegs sind die Fächer "Deutsch", "Gesellschaftslehre mit Geschichte" und "Religionslehre". Sie sollen den Unterricht im Schwerpunktbereich ergänzen und einer zu frühen und einseitigen Spezialisierung entgegenwirken.
7. Differenzierungsbereich
Darüber hinaus gibt es für alle Bildungsgänge des Berufskollegs ein Kursangebot im Differenzierungsbereich, aus dem einzelne Kurse und Fächer zusätzlich belegt werden müssen. Welche Kurse das jeweils sind, hängt von der personellen und organisatorischen Situation an der Schule ab.
In jedem Fall besteht die Möglichkeit, eine zweite Fremdsprache neu zu beginnen (Französisch oder Spanisch) oder - so weit die Anmeldezahlen dies zulassen - fortzusetzen. Verpflichtend ist die 2. Fremdsprache für die Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I nicht durchgehend von Klasse 7 - 10 Unterricht in einer 2. Fremdsprache hatten.
8. Prüfungsfächer
Am Ende der Jahrgangsstufe 13 erwerben die Schülerinnen und Schüler in einer integrierten Abschlussprüfung die Allgemeine Hochschulreife und die Qualifikation "Freizeitsportleiter / in".
Die Abiturprüfung wird in folgenden vier Fächern abgelegt:
1. Leistungskurs: Biologie
2. Leistungskurs: Sport
3. Abiturfach: Deutsch oder Englisch oder Religion
4. Abiturfach (mündlich):
a) Erziehungswissenschaft oder Gesellschaftslehre mit Geschichte oder Religion
(falls Deutsch oder Englisch als 3. Abiturfach gewählt wurde)
b) Deutsch oder Englisch oder Spanisch
(falls Religion als 3. Abiturfach gewählt wurde)
Für die beruflichen Kenntnisse eines Freizeitsportleiters / einer Freizeitsportleiterin wird eine Prüfung in "Didaktik / Methodik" und "Erziehungswissenschaft" (falls nicht Prüfungsfach im Abitur) abgelegt. Zusätzlich ist eine Abschlusslehrprobe im Praktikum mit einem anschließenden Reflexionsgespräch durchzuführen. Die darüber ausgestellte Urkunde ist nur gültig in Verbindung mit dem Abiturzeugnis.
9.Praktika
Das Lernen in den Bildungsgängen des Berufskollegs ist gekennzeichnet durch das enge Zusammenwirken von Theorie und Praxis. Dies gilt besonders für doppeltqualifizierende Bildungsgänge, in denen neben einem allgemein bildenden Abschluss auch eine berufliche Qualifikation vermittelt wird. Dabei werden Praxisanteile sowohl im Rahmen des schulischen Unterrichts als auch in außerschulischen Praktika vermittelt.
Am Ende der Jahrgangsstufe 11 oder zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 wird eine Kompaktwoche beim Landessportbund durchgeführt. In der Jahrgangsstufe 12 findet ein mehrtägiges Blockpraktikum in einer Freizeitsportart statt. Die Teilnahme daran ist verbindlich.
Von Beginn der Jahrgangsstufe 12 an ist ein etwa zweistündiges Praktikum außerhalb der Unterrichtszeit in Sportgruppen ein wesentlicher Teil der Ausbildung. Es wird im Unterricht vorbereitet und ausgewertet. Die freizeitpädagogische Arbeit im Sportbereich - vor allem mit Kinder- und Jugendgruppen ? soll hier zunehmend eigenständig geübt werden. Die Abschlusslehrprobe in diesem Praxisbereich ist dann Teil der Prüfung zum Freizeitsportleiter / zur Freizeitsportleiterin.
10. Stundentafel
Jahrgangsstufe | 11 | 12 | 13 |
Wochenstunden | 33 | 35 | 35 |
Berufsbezogener Lernbereich | |||
Sport (Leistungskurs) | 5 | 5 | 5 |
Biologie (Leistungskurs) | 3 | 5 | 5 |
Erziehungswissenschaften | 3 | 3 | 3 |
Didaktik und Methodik | 3 | 3 | 3 |
Mathematik | 3 | 3 | 3 |
Englisch | 3 | 3 | 3 |
2. Fremdsprache | 4 | 4 | 4 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |||
Deutsch | 3 | 3 | 3 |
Gesellschaftslehre mit Geschichte | 2 | 2 | 2 |
Religionslehre | 2 | 2 | 2 |
Differenzierungsbereich | |||
Wahlfach | 2 | 2 | 2 |
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