Berufsgrundschuljahr Ernährung- und Hauswirtschaft

1. Ziel

Das Berufsgrundschuljahr vermittelt im Rahmen eines Berufsfeldes eine berufliche Grundbildung und eine erweiterte Allgemeinbildung. Die Berufsgrundbildung ist für Ausbildungsberufe, die dem Berufsfeld zugeordnet sind, Grundlage einer Fachausbildung.

2. Dauer

ein Vollzeitschuljahr

3. Aufnahmebedingungen

Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und Hauptschulabschluss oder erfolgreicher Besuch der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr.

4. Abschluss und Berechtigung

Das Berufsgrundschuljahr berechtigt dazu, in einem Ausbildungsberuf des Nahrungsmittelhandwerkes die Ausbildungszeit um ein Jahr zu verkürzen. Der erfolgreiche Besuch des Berufsgrundschuljahres berechtigt ebenfalls zum Übergang in die Oberstufe der zweijährigen Berufsfachschule Ernährung und Hauswirtschaft. Im Berufsgrundschuljahr wird eine berufliche Grundbildung erworben. Folgende Abschlüsse können nach erfolgreichem Besuch erworben werden:

  • Schüler mit dem Hauptschulabschluss  erhalten den Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Schüler mit Sekundarabschluss I erwerben die Fachoberschulreife, wenn die Leistungen in den Fächern Deutsch/Kommunikation, Englisch und Mathematik mindestens befriedigend (3,0) sind.

Die o.g. Abschlüsse können nur erreicht werden, wenn in der berufsbezogenen Praxis mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sind.

5. Unterrichtsfächer

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Berufsbezogener Lernbereich

  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Ernährungslehre
  • Naturwissenschaften
  • Technologie
  • Mathematik
  • Englisch
  • Fachpraxis
  • Differenzierungsbereich

6. Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldeformular (Ausdruck der Online-Anmeldung)
  • Lebenslauf
  • das letzte Zeugnis in Fotokopie

7. Anmeldung

Die Anmeldung am Märkischen Berufskolleg erfolgt über die Plattform
schüler-online.
Alle Informationen zur Anmeldung und die Anmeldezeiträume finden Sie für jedes Schuljahr  unter „Anmeldung“.

Informationsblatt zum Ausdrucken:

BGH.pdf

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